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Verpackung und Entsorgung

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Marke ist nicht nur Verpackung, aber Verpackung ist immer Marke. Die Bedeutung der Verpackung für die Markenartikelindustrie ist entsprechend hoch. Sie kommuniziert, symbolisiert und emotionalisiert. Sie ist Innovationsträger und erschließt nicht selten durch intelligente Veränderungen völlig neue Käuferschichten. Der Markenverband hat daher bei allen Bestrebungen die Gestaltungsfreiheit, Stoffauswahl bzw. Systemwahl (Mehrweg / Einweg) einzuschränken bzw. vorzugeben das Wort ergriffen und gilt bei den zuständigen Ministerien als erster Ansprechpartner. Die 1991 erlassen Verpackungsverordnung war und ist eine der wesentlichen Tätigkeitsfelder. Der Markenverband hat hier wichtige Impulse gegeben, zuletzt bei der 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Im nächsten Schritt muss über eine generelle Neubetrachtung der haushaltsnahen Entsorgung nachgedacht werden. Steigende Wertstofferlöse eröffnen völlig neuen Systemansätzen Geschäftsfelder.

Folgende Grundthesen sind bei Regelungen hinsichtlich der Zurücknahme und Verwertung von Verpackungen zu berücksichtigen:

  • Die vorgegebenen Regelungen dürfen Verpackungsarten nicht einseitig diskriminieren.
  • Einschränkungen dürfen nur auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
  • Die Nachhaltigkeit der Regelungen muss sichergestellt sein – also auch wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit und soziale Ausgewogenheit berücksichtigen.
  • Nationale Regelungen dürfen nicht handelshemmend wirken und insofern mind. den europäischen Vorgaben entsprechen (EU-Verpackungsrichtlinie).
  • In einem nächsten Schritt sollte die haushaltsnahe Sammlung im Sinne einer wertstofforientierten Konzeption umgestaltet werden.
  • Grundsätzlich sollten Abfälle / Wertstoffe bei der Anfallstelle erfasst werden.
  • Die Entsorgungs- und Verwertungsverantwortung obliegt den Anfallstellen, die zugleich für die Vermarktung der Wertstoffe verantwortlich ist.

 


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