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Markenverband zum Welttag des geistigen Eigentums 2021 | Kriminellen Fälschungsverkäufern den Garaus machen: Durch Nachschärfung des Digital Services Act Gefahren von Verbrauchern und Markenrechtsinhaber abwehren

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Berlin, 26. April 2021. Die Gefahr ist akut und täglich vorhanden: Fast unbeschränkt nutzen Produktpiraten auf Kosten der Verbrauchergesundheit und zum Schaden der Markenrechtsinhaber die bekannten Onlinevertriebswege während der andauernden Corona-Pandemie. Denn ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Verbraucher haben kriminelle Produkt- und Markenpiraten auf den Bedarf nach Desinfektionsmitteln, Schutzartikeln und Medikamenten reagiert. „Vor diesem Hintergrund begrüßt der Markenverband das Bestreben der Europäischen Kommission mit dem Digital Services Act (DSA) sicherzustellen, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal ist“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Damit aus diesem Entwurf auch ein scharfes Schwert zur  wirkungsvollen Eindämmung der Online-Vertriebswege der kriminellen Fälschungsverkäufer wird, ist unverzügliche Ergänzung um wirkungsvolle Maßnahmen notwendig. Dafür hat der Markenverband sofort umsetzbare Vorschläge eingereicht.“

Wie Europol bereits zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 bekannt gab, nutzen Kriminelle und organisierte Banden für den Vertrieb ihrer gefälschten Produkte hauptsächlich das Internet, mit dem Schwerpunkt des offenen Internets, der bekannten sozialen Netzwerke und der Onlinehandelsplattformen. Bis hin zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums hat sich mit andauernder Pandemie diese Situation noch verschärft. Denn, was Europol im November 2020 berichtete, stellt der Vertrieb von gefälschten oder minderwertigen Waren  eine der wichtigsten kriminellen Aktivitäten während der Pandemie dar. Dies reiht sich in den alarmierenden Trend ein, den die gemeinsame Studie des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2019 über den globalen Handel mit Fälschungen herausgefunden hat. Demnach legten die Importe in die EU allein in den drei Jahren von 2013 bis 2016 um 36 Mrd. Euro auf 121 Mrd. Euro zu. Seit Jahren weisen diese Institutionen darauf hin,  dass Onlinemarktplätze und der damit einhergehende Trend zu mehr Kleinsendungen die Zahl der Fälschungen immer weiter in die Höhe treiben. Nach Schätzung des EUIPO erleiden europaweit 11 wichtige Wirtschaftszweige durch Fälschungen jährliche Umsatzeinbußen i.H. von 7,4% und bis zu 468.000 Arbeitsplätze gehen direkt verloren. Mit jeder über das Internet bestellten Fälschung werden unzweifelhaft die Verbraucher, Unternehmen und unser Gemeinwesen geschädigt und die beteiligten Onlinehändler und Fälscher verdienen daran.

Die Nachschärfung von DSA bietet eine einfache legislative Möglichkeit an Onlinevertriebskanäle für Produkt- und Markenpiraten unattraktiv zu machen und Verbraucher und Markenunternehmen ernsthaft vor kriminellen Produktpiraten zu schützen.

Ansprechpartner: Anja Siegemund, Leiterin Büro Brüssel

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