EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste
Für eine flexible und zeitgemäße Werbeplatzierung
Der EU-Richtlinie über audiovisuelle Medien steht der Markenverband äußerst kritisch gegenüber. Sie ist in ihren Inhalten nicht zeitgemäß und entspricht in keiner Weise den Ansprüchen eines digitalen Medienzeitalters. So sieht die Richtlinie vor, dass innerhalb von einer Stunde nur insgesamt 12 Minuten Werbung gesendet werden können und dass Spielfilme erst nach 30 Minuten durch Werbung unterbrochen werden dürfen. Dieses zeitliche Korsett geht an den Interessen der Zuschauer völlig vorbei. Denn einerseits ist eine häufigere, kürzere Werbeunterbrechung für den Zuschauer weniger störend als lange Werbeblöcke. Andererseits ist es auch oftmals der Dramaturgie einer filmischen Handlung nicht zuträglich, nur an festgelegten Punkten unterbrochen zu werden.
Der Markenverband bleibt bei seiner Forderung nach einer größeren Flexibilisierung der Werberichtlinien, insbesondere im Hinblick auf eine Abschaffung der starren Einfügebestimmungen sowie die Streichung des Gebotes zur Blockwerbung.
Die jetzigen Maßgaben entsprechen nicht dem Verhalten der Zuschauer und sind im Zeitalter der Digitalisierung völlig veraltet. Denn Werbung muss kontextgerecht und ohne realitätsferne Beschränkungen platziert werden können.
Der Markenverband begrüßt jedoch die Regelung, dass Produktplatzierungen zukünftig zulässig sind, wenn auf sie eindeutig darauf hingewiesen wird und sie als solche für den Konsumenten klar erkennbar sind.