Jahresbericht 2026/27

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Herausforderungen und Chancen für die soziale Marktwirtschaft

Die Grundidee der sozialen Marktwirtschaft ist neben der Schaffung von Wohlstand eine emanzipatorische. Es geht um Verbesserungen gerade für die Breite der Bevölkerung.

Thorsten Winkler

In der sozialen Marktwirtschaft soll der Wettbewerb dazu beitragen, allen Menschen wirtschaftlichen Fortschritt zugänglich zu machen. Wettbewerb solle als Entmachtungsinstrument dienen und die Grundsätze einer offenen, pluralistischen Gesellschaft in die Wirtschaft übertragen.

Die Markenwirtschaft als Träger der sozialen Marktwirtschaft

Erhards soziale Marktwirtschaft nimmt das Wohl aller Teile der Gesellschaft in den Blick und bleibt nicht bei Konsumentinnen und Konsumenten stehen. Das gilt vergleichbar für die Markenwirtschaft, denn Marken bieten einen Mehrwert für Bürger, Staat und Unternehmen. Marken inspirieren Menschen, ihre Werte zu leben und Entscheidungen für eine gerechtere und nachhaltige Welt zu treffen. Sie gestalten mit immer neuen Lösungen die Zukunft. Damit schaffen sie Wohlstand. Das gelingt im fairen Ringen um die besten Lösungen im Wettbewerb.

Podcast

Herausforderung Europäische Einkaufsallianzen – der Markenlage-Podcast

Dr. Andreas Gayk im Gespräch mit Fabian Klöble von Simon Kucher

Fairer Marktzugang als Voraussetzung für Wettbewerb

Markenhersteller sind zumeist auf den Handel angewiesen, um ihre Produkte den Verbrauchern zugänglich zu machen. Doch ein fairer, leistungsgerechter Marktzugang ist weder rechtlich noch tatsächlich sicher gewährleistet. Besonders im Lebensmitteleinzelhandel kontrollieren vier Unternehmen knapp 90 Prozent des Marktes. Diese Händler folgen zunehmend dem Vorbild der Tech-Giganten und bauen ihre Gatekeeper-Funktion zu ganzen Ökosystemen aus, um neue Einnahmequellen zu schaffen. Dazu gehören die vertikale Integration, der Ausbau von IT-Dienstleistungen, die Kontrolle und Monetarisierung von Konsumentendaten sowie die Erschließung der Märkte für Sekundärrohstoffe.

Faire Wettbewerbsbedingungen und der Einsatz gegen unlautere Handelspraktiken sind uns ein Kernanliegen.

Thorsten Winkler | Leiter Wettbewerbs- & Vertriebspolitik

Vorbild Digitalregulierung

Politik und Kartellbehörden reagieren bisher unzureichend auf diese Entwicklungen. Lediglich im Digitalbereich wurden Maßnahmen wie der Digital Services Act und der Digital Markets Act ergriffen, um die Macht der Tech-Giganten zu beschränken. Doch ähnliche Regelungen fehlen im aktuellen Kartell- und Lauterkeitsrecht für den Handel. Klare, im Vorhinein wirkende Regeln sind nötig, um einen fairen Marktzugang zu gewährleisten und den Wettbewerb um die besten Leistungen sicherzustellen.

Herausforderungen der Missbrauchskontrolle

Der Wettbewerb unter Einzelhändlern konzentriert sich auf günstige Einkaufsbedingungen, während sich das Machtungleichgewicht zwischen Handel und Herstellern weiter zu Gunsten des Handels verschiebt. Die Kontrolle von unlauteren Handelspraktiken durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat bisher kaum zu Untersagungen geführt. Und die wenigen Entscheidungen scheiterten vor den Kartellsenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus Sicht des Markenverbandes an dessen praxisferner Bewertung der Macht- und Verhandlungssituation.

Das Bundeskartellamt hat seit der Einführung des kartellrechtlichen Anzapfverbots vor über 40 Jahren nur eine gerichtlich bestätigte Entscheidung getroffen. Im Dezember 2024 ist es uns gelungen, das Bundeskartellamt zur Eröffnung eines Kartellverwaltungsverfahrens gegen die EDEKA wegen ihrer Sonderforderungen zum Payback-Einstieg zu bewegen. Eine wirksame Kontrolle der zunehmend aggressiv auftretenden Europäischen Einkaufsallianzen der Händler (ERAs) findet hingegen derzeit weder durch die EU-Kommission noch durch nationale Wettbewerbsbehörden statt. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer effektiveren Missbrauchskontrolle.

Forderungen des Markenverbandes

Trotz dieser Bestandsaufnahme bleibt der Markenverband überzeugt, dass eine effektive Kontrolle von Unlauterkeit und Missbrauch notwendig und möglich ist. Der Verband erwartet von der schwarz-roten Koalition, die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle zu stärken und insbesondere den Vorschlag der Monopolkommission zur Einführung einer Verbands-Feststellungsklage nach dem Vorbild der Musterfeststellungsklage umzusetzen. Dafür und für weitere Neuerungen hat der Markenverband bereits in der Vergangenheit konkrete Vorschläge unterbreitet und diese in einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die anstehende Kartellrechtsnovelle erneut nachdrücklich eingefordert.

Wir brauchen eine effektive Kontrolle von Missbrauch. Die Verbands-Feststellungsklage würde genau das möglich machen.

Thorsten Winkler | Leiter Wettbewerbs- & Vertriebspolitik

Der Handel ist kein „Robin Hood“

Der Markenverband bittet seine Mitglieder regelmäßig um Beispiele für unlauteres oder missbräuchliches Verhalten von Händlern, um diese Fälle anonymisiert bei den zuständigen Behörden zu thematisieren. Gleichzeitig lenkt der Verband die öffentliche Debatte auf die unzureichende Machtkontrolle gegenüber Händlern, um im Interesse der Marken eine offene und vielfältige Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Wir weisen unermüdlich auf den Missstand einer unzureichenden Machtkontrolle gegenüber dem vorgeblichen „Robin Hood“-Handel hin – mit Unterstützung vieler Markenunternehmen.

In Europa kursiert ein anderes Narrativ zu den Beziehungen zwischen Markenherstellern und Einzelhandel: Markenhersteller kosten, so die Behauptung, europäische Verbraucher enorme Summen, weil sie Händler daran hinderten, stets zum günstigsten Preis einzukaufen. Doch die Wahrheit ist eine andere: Mit regionalen Lieferdifferenzierungen können Markenhersteller den unterschiedlichen Kostenstrukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen, sei es in Produktion, Logistik, Vertrieb oder Vermarktung. Diese differenzierten Angebote dienen dazu, regionalen Bedürfnissen einerseits und den unterschiedlichen Leistungen der Händler in den verschiedenen Märkten andererseits gerecht zu werden. So entstehen die für den jeweiligen Markt angemessenen Preise, die eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Die Behauptung hingegen, dass Händler Kostenvorteile an Verbraucher stets weitgäben, bleibt genau das: eine bloße Behauptung und nach den Untersuchungen der Monopolkommission im Sondergutachten 84 noch nicht einmal plausibel.

Mit einer Stimme für die Mitglieder

Die Herausforderungen im Wettbewerb sind vielfältig und komplex. Sicher ist: Ein fairer Marktzugang und eine effektive Missbrauchskontrolle sind unerlässlich, um die soziale Marktwirtschaft zu stärken. Nur durch starke Marken und eine zukunftsorientierte Wettbewerbspolitik können Marken erfolgreich ihren Beitrag zur notwendigen Transformation leisten. Für den Markenverband bleibt der Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen und gegen unlautere Handelspraktiken ein zentrales Anliegen.