Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz

Positionen Wettbewerb

Allgemeinwohl kann nur durch fairen Leistungswettbewerb gesichert werden, wenn missbräuchliches Verhalten auch von Nachfragern und im Oligopol verhindert wird.

Der Markenverband unterstützt das Vorhaben, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zu stärken und geeignete Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu schaffen. Es ist richtig, die Kontrolle des Verhaltens der Unternehmen gezielt zu verbessern, z.B. durch handhabbare Vermutungsregelungen, durch prozessuale Erleichterungen für private Kartellrechtsdurchsetzung und durch eine Fairnessverpflichtung, die für alle Unternehmen gilt.

An zahlreichen Beispielen aus der Praxis wird klar, wie eingeschränkt die Handlungsoptionen der Hersteller gegenüber dem Handel tatsächlich sind. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht wichtig, dass das Bundeskartellamt (BKartA) die zentralen Praktiken des Handels endlich ehrlich hinterfragt und aufgreift. Entscheidend dabei ist, dass Missbrauchsverfahren vom BKartA insgesamt mutiger geführt werden. Ganz konkret liegt dabei der inhaltliche Schwerpunkt auf Logistikquoten und ihrer Sanktionierung.

Solche konkreten Missbrauchsverfahren dürfen nicht deshalb zurückstehen, weil die Monopolkommission jetzt angekündigt hat, den Markt insgesamt näher zu betrachten. Sie will auf mögliche Wettbewerbsstörungen, Sektoruntersuchungen und darauf aufbauende neue Regulierungsschritte durch das BKartA blicken. Umgekehrt kann eine ergänzende Gesamtmarktbetrachtung sinnvoll sein.

 

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