12. GWB-Novelle: Markenverband fordert Nachbesserungen beim Schutz vor Nachfragemacht

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Der Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle bleibt nach Auffassung des Markenverbands hinter den Zielen des Koalitionsvertrags und den Empfehlungen der Monopolkommission zurück.

Der Markenverband kritisiert den Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle als unzureichend. Insbesondere das Fehlen eines Verbandsklagerechts nach dem Vorbild der Musterfeststellungsklage schwäche den Schutz vor Machtmissbrauch im Wettbewerb. Der Verband fordert den Bundestag auf, die bestehenden Defizite im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren.

Dr. Andreas Gayk, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, sieht deutliche Lücken im Gesetzesentwurf:

Die Bundesregierung verpasst die Chance, den Missbrauch von Nachfragemacht wirksam einzudämmen.


Im Gesetzentwurf zur 12. GWB-Novelle fehlt ausgerechnet das wichtigste Instrument: ein Verbandsklagerecht nach dem Vorbild der Musterfeststellungsklage.

Damit bleibt die Bundesregierung hinter ihrem eigenen Anspruch und den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. Sie ignoriert zudem eine zentrale Empfehlung der Monopolkommission.

Viele Unternehmen verzichten aus Angst vor Repressalien darauf, gegen marktmächtige Abnehmer vorzugehen. Ein Verbandsklagerecht würde dieses Schweigen durchbrechen. Verbände könnten Rechtsverstöße gerichtlich feststellen lassen, ohne dass einzelne Unternehmen das wirtschaftliche Risiko einer Klage tragen müssen. So würde Kartellrecht endlich dort wirken, wo es heute häufig ins Leere läuft.

Jetzt ist der Bundestag am Zug. Er sollte diese Lücke schließen. Wer fairen Wettbewerb verspricht, muss den Betroffenen auch die Möglichkeit geben, ihr Recht wirksam durchzusetzen.“