Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang Juni den Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht. Das GWB ist das deutsche Kartellgesetz.
Mit dem Entwurf hat das BMWE im Wesentlichen die im Koalitionsvertrag angekündigten Punkte umgesetzt:
- deutliche Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle zur Reduzierung von Anmeldungen
- Verstärkung des Rechtsschutzes beim Ministererlaubnisverfahren
- Verlängerung der energiewirtschaftlichen Missbrauchsaufsicht
- Anpassungen bei Verwaltungs-, Bußgeld und Gerichtsverfahren
Diese Punkte sind aus Sicht des Markenverbandes nicht die notwendigen Instrumente, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und den Wettbewerb wirksam zu schützen.
Hierfür wären die gezielte Stärkung der Fusions- sowie der Missbrauchskontrolle zur effektiven Eindämmung von Nachfragemacht im Kartellrecht geboten.
Um dem sogenannten Angstfaktor wirksam zu begegnen, sollten Wirtschaftsverbände künftig Klagen nach dem Vorbild der Musterfeststellungsklage erheben können. Dies würde den Markenverband in die Lage versetzen, die Rechte seiner Mitglieder gegen marktmächtige Händler vor den Gerichten zu verfolgen, ohne dass die Namen der betroffenen Mitglieder genannt werden müssten.
Der Markenverband hat im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung bezogen und zahlreiche Vorschläge im Interesse seiner Mitglieder vorgelegt. Wir werden uns im laufenden Gesetzgebungsprozess weiterhin intensiv einbringen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat jetzt die Chance, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen klug nachzubessern.
