Europäische Zahlungsverzugsverordnung

Positionen Wettbewerb

Der Markenverband warnt vor den negativen Auswirkungen der geplanten neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

Die Europäische Kommission hat mit dem KMU-Entlastungspaket ambitionierte Ziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung eines fairen Spielfelds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) formuliert. Teil dieses Pakets ist der Vorschlag einer neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Doch der Teufel steckt im Detail.

Der Markenverband begrüßt grundsätzlich die Ziele der Europäischen Kommission, jedoch warnt er vor den negativen Auswirkungen auf die Praxis und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Eine ausgewogene Lösung, die die Realitäten des Geschäftslebens berücksichtigt und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten schützt, ist dringend erforderlich:

Praxisferne Regelungen

Der Verordnungsentwurf sieht eine starre gesetzliche Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen für Verträge im Business-to-Business-Bereich vor. Doch solch eine einseitige Vorgabe ignoriert die Realitäten des Geschäftslebens, insbesondere im Mittelstand, wo längere Zahlungsfristen oft als Finanzierungshilfe dienen.

Flexibilität in Vertragsvereinbarungen

Eine pauschale Festlegung von Zahlungsfristen durch Gesetzgeber würde die Privatautonomie beschneiden und fragile Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Der Markenverband betont die Notwendigkeit, dass Vertragsparteien die Freiheit haben sollten, längere Fristen individuell zu vereinbaren.

Bedrohung für KMU

Die vorgeschlagenen behördlichen Strukturen zur Durchsetzung der Verordnung werden von der Wirtschaft einhellig abgelehnt. KMU, die angeblich von dieser Verordnung profitieren sollen, würden unter zusätzlicher Bürokratie und behördlicher Kontrolle leiden.

Erhalt bewährter Vorschriften

Die geplante Verordnung soll auch bestehende Regelungen zur Zahlungsverzögerung ersetzen, die sich in der Praxis bewährt haben. Der Markenverband plädiert dafür, diese bewährten Vorschriften beizubehalten, solange keine umfassende Evaluierung stattgefunden hat.

Kritik an zusätzlichen Meldepflichten

Zusätzliche Meldepflichten würden zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen, ohne erkennbaren Nutzen. Dies steht im Widerspruch zu den erklärten Bemühungen der EU-Kommission um Bürokratieabbau.

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