Am 27. März 2026 berät der Bundesrat über ein neues Gesetz zum Verpackungsrecht. Dieses Gesetz soll EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzen.
Eigentlich gab es dazu schon eine klare Linie: Im Februar hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss geeinigt. Eine breite Allianz von Verbänden – darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Handelsverband Deutschland – setzt sich nun gemeinsam mit uns dafür ein, dass der Vorschlag der Bundesregierung für die Wirtschaft nicht doch bürokratischer und teurer wird. Schließlich hat der Bundeskanzler selbst betont, Bürokratie reduzieren zu wollen. Der aktuelle Gesetzentwurf ist dafür eine gute Grundlage.
Die Verbändeallianz empfiehlt deshalb, die neuen Vorschläge vom 16. März 2026 abzulehnen. Weder die wieder vorgeschlagene Organisation noch eine Berichtspflicht der Unternehmen über ihre Reduzierungsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des Europarechts zwingend. Das würde Unternehmen finanziell stärker belasten, als es die EU verlangt. Solche Regelungen sind aus unserer Sicht nicht notwendig.
Stattdessen sollten bereits bestehende Jahresabschlussprüfungen als Nachweis genutzt werden. So können unnötige zusätzliche Aufgaben für Unternehmen und Behörden vermieden werden.
Unser Ziel ist klar:
Eine einfache, faire und EU-konforme Umsetzung – ohne zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft.
