Reform des Verpackungsgesetzes

Positionen

Markenunternehmen befürworten die Förderung ressourcenschonender Verpackungsdesigns und des Einsatzes von Rezyklaten.


Der Markenverband begrüßt im Wesentlichen die geplante Novellierung des § 21 Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Reform sieht vor, ressourcenschonendes Verpackungsdesign und Rezyklateinsatz zu belohnen. Ein richtiger Schritt, denn die Förderung von recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der verstärkte Einsatz von Rezyklaten sind entscheidende Anreize auf dem Weg zu einer effektiven Kreislaufwirtschaft. 

Die derzeitige Regelung setzt hier bislang keine ausreichend effektiven Anreize. Hilfreich wäre zudem eine EU-weite Harmonisierung der Kriterien.

Bei der Überarbeitung des § 21 VerpackG sind aus unserer Sicht einige Eckpunkte besonders wichtig:

  1. Für Verpackungen, die nicht hochgradig recyclingfähig sind, sollte unabhängig von ihrem Material in einen Recyclingfonds eingezahlt werden. Die Förderung der recyclinggerechten Gestaltung von Verpackungen ist essenziell für ein effizientes Recycling und die Gewinnung hochwertiger Sekundärrohstoffe.
  2. Modelle wie eine Verbrauchssteuer oder öffentlich-rechtliche Sonderabgaben stehen im Widerspruch zur Vereinbarung eines Fonds gemäß Koalitionsvertrag. Eine Zweckbindung der Mittel ist entscheidend für die Förderung des recyclinggerechten Designs.
  3. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit sollte auf dem deutschen Mindeststandard beruhen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Trittbrettfahrerei zu verhindern.
  4. Die Mittelvereinnahmung sollte über die Dualen Systeme erfolgen, um eine zeitnahe, praktikable und kosteneffiziente Umsetzung sicherzustellen.
  5. Der Fonds sollte privatwirtschaftlich ausgestaltet und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) angesiedelt sein, um die Insolvenzsicherheit und rechtliche Konformität zu gewährleisten.
  6. Die Mittelverwendung sollte der Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und dem Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten dienen und diskriminierungsfrei sein.
  7. Es ist wichtig, eine Kostenkontrolle und Mitsprache der Industrie bei zentralen Aspekten wie der Definition von Recyclingfähigkeit und der Mittelverwendung sicherzustellen.

Die geplante Novelle des § 21 VerpackG bietet eine Chance, die Kreislaufwirtschaft durch effektive finanzielle Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign zu stärken. Durch eine zielgerichtete Umsetzung könnten wir einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft machen.

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