Für Markenunternehmen, die Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, haben wir die neue Regelung zusammen mit Christoph Schnoor, Rechtsanwalt bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Webinar erläutert. Dabei sind wir auf die Einordnung verschiedener Produktarten, die Vermeidung von rechtlichen Risiken sowie die praktische Umsetzung der Meldepflichten eingegangen.
Der Markenverband empfiehlt: Unternehmen sollten jetzt prüfen, für welche Produkte und Verpackungen sie im Sinne des Gesetzes als Hersteller gelten, um ihre Mengen bis zum 15. Juni 2025 an das Umweltbundesamt zu melden.
Ein Auszug aus den Webinar-Unterlagen zur Hersteller-Einordnung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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