Verpackungsverordnung: EU-Kompromiss auf dem Prüfstand

Nachhaltigkeit Pressemitteilungen

Markenwirtschaft appelliert an EU-Kommission, sich dem Kompromiss von Rat und Parlament anzuschließen. Vorzüge einheitlicher Regelung überwiegen Schwächen.

Im Rahmen des Trilogs zum Gesetzesvorhaben für eine Europäische Verpackungsverordnung haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 4. März 2024 eine vorläufige politische Einigung erzielt. Der Markenverband e.V. ordnet das Ergebnis aus Brüssel auf Basis der bisher veröffentlichten Informationen wie folgt ein:

Die deutsche Markenwirtschaft begrüßt grundsätzlich den am 4. März 2024 zwischen Rat und Parlament gefundenen Kompromiss und appelliert an die EU-Kommission, dass sie sich dem anschließt. Eine möglichst europaweit einheitliche Regelung ist besser als der derzeit bestehende Flickenteppich aus nationalen Gesetzgebungen. Dank der Harmonisierung können Wirtschaftsteilnehmer künftig ihre Ressourcen und Anstrengungen verstärkt auf die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft richten. Die Kreislaufwirtschaft ist damit die erste Gewinnerin dieses langen Prozesses.

Gewinner sind auch die Unternehmen und Konsumenten, weil durch die Verordnung eine Fragmentierung des Marktes vermieden und der freie Verkehr von verpackten Waren auf dem EU-Markt möglich wird. Freier Handel beflügelt Wettbewerb und Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Soweit bekannt bleibt die erzielte Einigung nach Bewertung der Markenwirtschaft jedoch an einigen Stellen hinter den Erwartungen zurück. So stehen die Ausnahmeregelungen für einzelne Mitgliedstaaten von den Mehrwegzielen dem europäischen Binnenmarkt-Gedanken entgegen. Aus Sicht der Markenwirtschaft bräuchte es grundsätzlich keine Mehrwegvorgabe.

Darüber hinaus kritisiert der Markenverband, dass IP- und Designrechte (geistiges Eigentum), die in der Zukunft geschaffen werden, im Kompromissvorschlag nicht geschützt sind. Geschützt werden rückwärtsgewandt nur die heute bereits bestehenden 3-D-Marken, wie etwa die ikonische Brunnen-Mineralwasserflasche. Die Vorgaben der Verpackungsminimierung konterkarieren damit den Wert des geistigen Eigentums. Zugleich sind damit Packungsinnovationen nicht mehr hinreichend schutzfähig. So können weder die Umwelt noch die Konsumenten in vollem Umfang profitieren.

Vor diesem Hintergrund fordert der Markenverband, dass Markeninhaber und Hersteller wenigstens ausreichend Raum bekommen, um die Interpretationsspielräume bei der Anwendung des nun gefundenen Kompromisses tatsächlich nutzen zu können.

 

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