Vor dem Hintergrund der Bauernproteste nimmt derzeit die Evaluierung des AgrarOLkG Fahrt auf. Dieses sogenannte deutsche UTP-Recht steht verstärkt im Fokus der politischen Diskussion. Dabei werden verschiedene Aspekte diskutiert:
So ist die Klärung des erweiterten Anwendungsbereichs eine zentrale Frage. Zudem wird über die Reichweite einzelner Klauselverbote debattiert und darüber, ob weitere Verbote ergänzt werden sollen. Die Unionsfraktion (CDU/CSU) hat jüngst einen Entschließungsantrag dazu eingebracht, während die Ampelkoalition noch in Diskussionen verharrt. Der Markenverband beteiligt sich aktiv an den Anhörungen und der Debatte.
Unsere Positionen als Markenverband sind klar: Wir plädieren für Zurückhaltung bei der Fortentwicklung des Gesetzes aufgrund unzureichender Anwendungspraxis. Gleichzeitig ist es wichtig, die Klarstellungen in einigen Bereichen vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir setzen uns beispielsweise dafür ein, den erweiterten Anwendungsbereich des Gesetzes zu sichern und gleichzeitig zu vereinfachen.
Den unnötig aggressiven Interpretationen des Handels, z.B. beim Verbot der Rücksendung unverkaufter Waren, treten wir entschieden entgegen. Diese dienen nur dem Ziel, den Anwendungsbereich letztlich zu Lasten der Lieferanten einzuschränken. Im nächsten Schritt werden wir konkrete Vorschläge für die Bundesregierung formulieren und den geplanten Entschließungsantrag im Bundestag begleiten.
Evaluierung des AgrarOLkG
Wettbewerb
