Derzeit werden auf europäischer Ebene Lösungen gesucht, den EU-Binnenmarkt im Grundsatz zu reformieren.
Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang reformiert werden soll, sind sogenannte regionale Angebotsdifferenzierungen. Gefordert wird eine Regulierung, die diese Praxis beschränkt.
Aus Sicht der Markenunternehmen besteht im System der beschränkten Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union weder die Möglichkeit, noch die Notwendigkeit, einseitige unternehmerische Praktiken zu verbieten, die unterhalb der Schwelle der Marktbeherrschung liegen.
Der Binnenmarkt ist aus Sicht des Markenverbands eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Er fördert das Wirtschaftswachstum, treibt Innovationen voran und gewährleistet die Produktvielfalt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies gilt es konsequent zu schützen und nicht durch Überregulierung zu gefährden.
Darum geht es
Händler behaupten, dass große Konsumgüterhersteller Einzel- und Großhändler daran hinderten, Produkte dort zu beziehen, wo sie es im Binnenmarkt wünschen. Durch ihre Beschränkungen, die als territoriale Lieferbeschränkungen bezeichnet werden, würden sie verhindern, dass die Einzelhändler das beste Angebot für die Verbraucher erhalten, das zu Preissenkungen beitragen könnte.
Als territoriale Lieferbeschränkungen werden immer wieder Differenzierungen in der Verpackung bzw. in den Preisen genannt. Daneben werden Lieferverweigerungen behauptet.
Angesichts der Tatsache, dass viele Verbraucher mit gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen hätten, sei es Zeit, dass die Europäische Kommission handele und den Einzelhändlern helfe, bessere Angebote für die Verbraucher zu erzielen.
Einordnung durch den Markenverband
Die Markenunternehmen und der Markenverband treten der Behauptung vehement entgegen, zur Verwirklichung eines starken Binnenmarkts seien neue eigenständige Regelungen notwendig. Solche Regelungen sollte es bestimmten großen Herstellern untersagen, ihren Kunden Beschränkungen aufzuerlegen. Andernfalls wäre es Einzelhändlern schwerlich möglich, Produkte in einem Mitgliedstaat zu kaufen und in einem anderen weiterzuverkaufen.
Fakt ist: Solche Praktiken sind bereits durch die Wettbewerbsregeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union reguliert. Neue Regulierungen sind nicht notwendig.
Die ausführliche Begründung lesen Sie in unserem Positionspapier (siehe PDF).