Wer dieser Tage über Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette spricht, spricht über Marktmacht. Und darüber, ob Politik bereit ist, eine wachsende Übermacht zu begrenzen. Denn der Wettbewerb in diesem Markt funktioniert längst nicht mehr von alleine.
Die Befunde sind eindeutig. Der Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur europäischen Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) und das Sondergutachten der Monopolkommission zur Konzentration im Lebensmittelhandel zeichnen ein übereinstimmendes Bild:
Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel ist hochkonzentriert, die Marktmacht der wenigen Akteure immens. Innerhalb von 30 Jahren ist ein Oligopol von vier großen Handelskonzernen (Aldi, Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland) entstanden, das von 55% im Jahr 1995 auf inzwischen 88% angewachsen ist. Diese Zahlen haben die Heinrich-Böll-Stiftung, der BUND sowie der Dachverband Kritische Aktionäre ermittelt.
Diese Konzentration ist kein statistisches Detail, sondern ein strukturelles Problem – mit spürbaren Folgen für Preise, Vertragsbedingungen und unternehmerische Freiheit entlang der gesamten Lieferkette.
Unfaire Handelspraktiken sind in diesem Umfeld systemisch. Wo große Macht ohne geeignete Regulierung herrscht, ist die Versuchung groß, diese Macht zum eigenen Vorteil zu nutzen.
So ist für viele Hersteller sehr real, dass kurzfristig Verträge geändert und Preise einseitig beeinflusst werden. Das unternehmerische Risiko wird zunehmend voll auf die Lieferanten verlagert. Besonders betroffen sind mittelständische Markenunternehmen, die weder Ausweichmöglichkeiten noch Verhandlungsmacht besitzen.
Sagen, was ist: Es geht um Macht-Missbrauch. Richtig ist: Nicht jede harte Verhandlung ist ein Missbrauch oder unfair. Und es gibt Unterschiede im Umgang der Händler mit Lieferanten. Aber der Trend, die jeweilige Verhandlungsmacht maximal anzuwenden, ist eindeutig. Dass viele dieser Fälle nie angezeigt werden, liegt nicht an fehlendem Unrechtsbewusstsein. Es liegt an der Angst vor existenzgefährdenden Auslistungen. Die Monopolkommission hat es vor wenigen Wochen selbst beim Namen genannt: Es gibt einen wachsenden „Angstfaktor“ auf Seiten der Lieferanten, und der hebelt das UTP-Recht faktisch aus. Ein Recht, das aus Angst nicht genutzt wird, existiert aber nur auf dem Papier.
Genau deshalb ist eine Überarbeitung des Rechtsrahmens dringend notwendig. Es muss viel stärker beim Missbrauch von Marktmacht ansetzen. Doch jetzt droht eine politische Fehlentscheidung. Der Vorschlag, Lebensmittelhersteller aus dem Schutzbereich des UTP-Rechts herauszunehmen, verkennt die ökonomische Realität – und würde die Probleme verschärfen, statt sie zu lösen.
Hersteller sind in der Lieferkette keine beliebige Zwischenstufe. Sie fungieren vielfach als Puffer zwischen dem hochkonzentrierten Handel und der Landwirtschaft. Solange die Hersteller in der Lage sind, Druck abzufedern, stabilisiert das die gesamte Wertschöpfungskette. Würde dieser Schutz entzogen, hätte dies unmittelbare Folgen für Erzeuger.
Die entscheidende Frage darf bei der Bewertung von Handelspraktiken daher nicht lauten, wie ein Unternehmen organisiert ist, sondern wie abhängig es im Markt agiert. Fairness muss dort greifen, wo Macht am stärksten wirkt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat diese Entwicklung reale Konsequenzen. Wenn unfaire Praktiken kleine und mittelgroße Marken verdrängen, schrumpft die Vielfalt im Regal. Innovationsanreize gehen verloren, Sortimente verengen sich, Preissetzungsmacht konzentriert sich weiter. Wettbewerbsschutz ist deshalb kein Selbstzweck. Er ist Voraussetzung für gute Auswahl, verlässliche Qualität und langfristig stabile Preise.
Was folgt daraus für die Politik?
- Es braucht eine deutlich gestärkte Verhaltenskontrolle gegenüber missbräuchlichem Verhalten marktmächtiger Handelsunternehmen.
- Der Schutz sämtlicher Lieferanten muss gewährleistet bleiben – unabhängig von Größe oder Rechtsform.
- Gerichte und Behörden benötigen klare, praxistaugliche Kriterien, um Abhängigkeitsverhältnisse schnell festzustellen und Recht wirksam durchzusetzen.
- Es braucht Instrumente, die den Angstfaktor überwinden: kollektive Klagerechte für Verbände nach dem Vorbild einer Musterfeststellungsklage und eine Durchsetzung, die nicht vom Mut einzelner Unternehmen abhängt.
2026 wird auch in diesem Feld zum entscheidenden Jahr. Ist Politik bereit, mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Überarbeitung der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken die erkannten Defizite zu korrigieren? Oder will sie weiter ein Regelwerk verwalten, das an der wirtschaftlichen Realität vorbeigeht? Wir brauchen funktionierenden Wettbewerb, unternehmerische Freiheit und Märkte, die nicht von der Macht weniger bestimmt werden.
Es geht um Fairness für alle: für Erzeuger, Hersteller, Handel sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat es in der Hand, diese Fairness durchzusetzen.
