Verpackung und Entsorgung

Verpackungsgesetz – Engagement des Markenverbandes war erfolgreich

Am 12.7.2017 wurde das Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz wird ab dem 1.1.2019 die derzeit geltende Verpackungsverordnung vollständig ablösen. Das Verpackungsgesetz verzichtet zwar auf die ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen, dennoch ist die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes für den Markenverband ein großer Erfolg. Schließlich konnten wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die wesentlichen Forderungen des Markenverbandes und seiner Partner durchsetzen. Zu diesen gehören u.a.:

  • Beibehaltung der privatwirtschaftlichen und wettbewerbsbasierten Verpackungsentsorgung
  • mehr Transparenz und weniger Wettbewerbsverzerrung im Markt der Verpackungsentsorgung
  • höhere ökologische Standards


Bis zur Veröffentlichung dieses Gesetzes war ein langer Weg zurückzulegen. Anlass genug, um das Gesetz und seinen Weg dorthin einmal vorzustellen:

Das neue Verpackungsgesetz ist ein Gewinn für Umwelt und Wettbewerb

Das neue Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um hohe ökologische Standards bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle zu gewährleisten und einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den Systemen sowie rechtskonformes Verhalten aller betroffenen Marktteilnehmer auf Dauer sicherzustellen.

So sollen künftig deutlich höhere Verpackungsmengen hochwertig recycelt werden. Zudem sind die Dualen Systeme bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte zukünftig verpflichtet, recyclinggerechte Verpackungen zu fördern sowie den Recyclat-Einsatz und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe begünstigend zu berücksichtigen.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist es, mit der Schaffung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister dauerhaft Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten. Die Finanzierung des Verpackungsrecyclings wird auf eine sichere und faire Grundlage gestellt. Derzeit bestehende Schlupflöcher bei der Verpackungsentsorgung werden endlich geschlossen. Nach dem Verpackungsgesetz fungiert die Zentrale Stelle als beliehene Stiftung. Mit diesem Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft nehmen Industrie und Handel konkret Produktverantwortung wahr.

Engagement des Markenverbandes ermöglicht konstruktiven Kompromiss

Nach dem Beinahe-Zusammenbruch der Dualen Systeme im Jahr 2014 machte der Gesetzgeber den Vorschlag für ein Wertstoffgesetz, mit dem sich die Produktverantwortung erstmals auch auf stoffgleiche Nichtverpackungen erstrecken sollte. An dem Widerstand der kommunalen Seite und des Bundesrates, die die Sammelverantwortung sowohl für Verpackungen als auch für stoffgleiche Nichtverpackungen den Kommunen übertragen wollten, scheiterte die Umsetzung des Gesetzes.

Das starke Engagement des Markenverbandes hat im Sommer 2016 wesentlich dazu beigetragen, dass sich die beteiligten Kreise auf einen Kompromiss für die dringend notwendige Weiterentwicklung der derzeitigen Verpackungsgesetzgebung verständigen konnten. Dieses Kompromisspapier der Verbände, das an dem Prinzip der Produktverantwortung für Verpackungen festhält und für die Schaffung einer Zentralen Stelle plädiert, war letztendlich Grundlage für das nun in Kraft getretene Verpackungsgesetz.

Der Markenverband und seine Mitglieder haben sich auf allen Ebenen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv eingebracht, so dass das Verpackungsgesetz noch kurz vor dem Ende der 18. Legislaturperiode verabschiedet werden konnte. Dies war bis zuletzt mit einem Fragezeichen versehen, da sich der Umweltausschuss des Bundesrates während des parlamentarischen Verfahrens für eine Totalablehnung des Gesetzesentwurfs und mehr kommunale Einflussmöglichkeiten ausgesprochen hatte.

Wie geht es mit dem Verpackungsgesetz weiter?

Um am 1.1.2019 tatsächlich einsatzfähig zu sein, muss der Aufbau der Zentralen Stelle, der bereits 2015 mit der Gründung der Projektgesellschaft BHIM begonnen hat, abgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere der Aufbau des Rechenzentrums und die Organisation der Aufgaben, die das Gesetz der Zentralen Stelle zuweist.

Als einer der vier Stifter wird der Markenverband in den kommenden eineinhalb Jahren den Aufbau der Zentralen Stelle intensiv begleiten. Für die Arbeit in diversen Gremien wurden bereits Vertreter aus dem Mitgliederkreis und der Geschäftsstelle berufen, so dass auch künftig in der operativen Arbeit der Zentralen Stelle die Belange der Markenwirtschaft Berücksichtigung finden.