Consumer Market Watch

Die EU-Verbraucherschutzkommission betreibt seit Januar 2008 das neue System zur Beobachtung von Verbrauchermärkten, das so genannte „Consumer Market Watch“. Mit diesem Instrument will die europäische Kommission unter anderem die unterschiedliche Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen im EU-Raum unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls korrigierend eingreifen. Einem umfassenden Screening anhand der Indikatoren Preisniveau, Beschwerden, Wechselmöglichkeiten, Verbraucherzufriedenheit und Sicherheit folge eine zielgerichtete Überprüfung mit anschließender Korrektur der georteten vermeintlichen Marktstörung.

Der Markenverband steht diesem Projekt sehr skeptisch gegenüber. Besonders kritisch muss der Tatbestand bewertet werden, dass die Verbraucherschutzkommission Preisdifferenzen als typisches Symptom für nicht funktionierende Märkte und Wettbewerbsbeschränkungen interpretiert. Diese These ist nicht haltbar. Marktpreise entstehen im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Und hier gibt es nationale, regionale und lokale Unterschiede im Lohnniveau, den Gesetzen, der Infrastruktur und der Transportwege sowie den Präferenzen und der Kaufkraft der Verbraucher. Das führt zu unterschiedlichen Angebots- und Nachfragesituationen, die sich wiederum auf die angemessene Höhe des Marktpreises auswirken.

Auch die Vorstellung, man könne die Verbraucherzufriedenheit an sich schon als Indikator für einen funktionstüchtigen Markt heranziehen, verkennt die Tatsache, dass oft Faktoren für Unzufriedenheit sorgen, welche der Einzelhandel nicht zu verantworten hat. Man denke hier nur an ungeliebte Preiserhöhungen, die aufgrund massiv steigender Rohstoff- und Energiepreise unumgänglich werden. Ein Hinweis für Wettbewerbsbeschränkungen oder Verbrauchermanipulation sind sie gewiss nicht.

Consumer Market Watch ist ein systemfremdes Element, welches die wohlstandsfördernden Mechanismen unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems ignoriert. Seine Einführung ist ein weiterer Schritt zu mehr Marktregulierung und damit zur Aushöhlung einer dynamischen Wettbewerbswirtschaft. Wettbewerb ist ein Prozess, der dafür sorgt, dass Angebot und Nachfrage bei einem angemessenen Preis zueinander finden. Auf dem Weg dorthin sind Preisunterschiede ohnehin unvermeidbar. Sie sind sogar ein Indiz für funktionierende Märkte. Kein Mensch und keine Behörde kann vorher berechnen, wo sich der jeweilige Marktpreis einstellt. Der Staat kann und muss lediglich den Wettbewerbsrahmen garantieren. Zu diesem Zweck jedoch gibt es bereits Kartellbehörden zur Überwachung der Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkung. Ein neues System, das zum Ziel hat bereits hoch umkämpfte Verbrauchermärkte zu regulieren ist überflüssig, verschwendet Steuergelder und neigt dazu Marktpreise zum Schaden der Gesellschaft zu verzerren.