Territorial Supply Constraints

Darum geht's

Territoriale Lieferdifferenzierung (Territorial Supply Constraints) bedeutet, dass Markenhersteller ihre Produkte und Preise an nationale Märkte anpassen – etwa wegen unterschiedlicher Steuern, Verpackungen oder Konsumgewohnheiten. Dadurch entstehen Preisunterschiede zwischen Ländern, die Ausdruck eines funktionierenden Wettbewerbs sind, nicht von Ungleichbehandlung.

Die EU erwägt, diese Praxis einzuschränken, um gleiche Einkaufsbedingungen zu schaffen. Der Markenverband warnt jedoch, dass davon vor allem große Handelsketten profitieren würden, während kleinere Händler und die Angebotsvielfalt leiden – ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch günstigere Preise erhalten.

Warum kosten Markenprodukte im Ausland manchmal weniger?

Gleiche Marke, anderer Preis – woran liegt das?

Im Urlaub fällt es vielen auf: Die Sonnencreme, die man zu Hause im Drogeriemarkt kauft, ist im Ausland günstiger. Und bei der Auswahl von Eis mit bekannten Markenlogos entdeckt man Sorten, die man von Zuhause gar nicht kennt. Warum ist das so? Und ist es überhaupt erlaubt, dass Produkte in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen verkauft werden?
 
Genau das wird derzeit in der Europäischen Union unter dem Schlagwort „Territorial Supply Constraints“, kurz TSC, diskutiert. Die EU-Kommission erwägt, Hersteller und Lieferanten dazu zu verpflichten, ihre Produkte in allen Ländern zu denselben Bedingungen anzubieten. Der Markenverband ordnet die Debatte sachlich ein und erklärt, warum regionale Lieferdifferenzierung rechtlich zulässig, wirtschaftlich erforderlich und keineswegs zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist.

Dr. Franz-Olaf Kallerhoff über Territoriale Lieferbeschränkungen: „Wer überall das Gleiche verlangt, riskiert am Ende weniger Vielfalt und höhere Preise.“

„Wer überall das Gleiche verlangt, riskiert am Ende weniger Vielfalt und höhere Preise.“

Franz-Olaf Kallerhoff

Was sind Territorial Supply Constraints?

Nicht jedes Produkt ist in jedem Land zum gleichen Preis oder in der gleichen Variante erhältlich – und das hat gute Gründe. Anbieter, wie zum Beispiel Hersteller von Lebensmitteln, Körperpflege oder Haushaltsprodukten, passen ihr Sortiment an die Bedingungen vor Ort an. Das betrifft etwa Verpackungen, Sprache, gesetzliche Vorgaben oder Konsumgewohnheiten. Auch die Lieferkonditionen stimmen Anbieter direkt mit dem Handel vor Ort ab. Dabei geht es nicht nur um Preise, sondern auch um zusätzliche Leistungen wie Werbung, Regalplatzierung oder Logistik. So entstehen Unterschiede bei Produkten und Preisen zwischen den Ländern. Diese Form der Anpassung wird als regionale Lieferdifferenzierung bezeichnet.
 
In der politischen Debatte wird dafür oft der Begriff „territoriale Lieferbeschränkungen“ verwendet. Gemeint ist: Produkte werden nicht überall zu denselben Bedingungen angeboten, weil sie marktspezifisch entwickelt werden oder die Liefer- und Leistungskonditionen lokal verhandelt sind. “Es kann keine Einheitspreise in Europa geben, weil es auch keine Einheitskosten gibt”, so Franz-Olaf Kallerhoff, Präsident des Markenverbandes, in einem Interview mit der Lebensmittelzeitung zu angekündigten Maßnahmen gegen territoriale Lieferdifferenzierungen.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher wissen: Preise können unterschiedlich sein. Die Möglichkeit zur Differenzierung sorgt dafür, dass das Angebot besser zum jeweiligen Markt passt und berücksichtigt regionale Konsumvorlieben. Solche Unterschiede sind kein Nachteil, sondern Ausdruck eines funktionierenden Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt.

Was plant die Europäische Union?

Auf europäischer Ebene wird aktuell diskutiert, ob solche Lieferpraktiken künftig eingeschränkt oder verboten werden sollen. Die Behauptung dahinter: Wenn Händler in jedem Land zu denselben Konditionen einkaufen dürften, könnten sie ihre Produkte billiger an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen.
 
Einzelhändler fordern deshalb neue EU-Vorgaben, die Anbietern untersagen würden, ihre Produkte marktspezifisch zu vertreiben. Sie argumentieren, ein freier Binnenmarkt verlange eine Verpflichtung der Hersteller von Markenprodukten, überall zum gleichen Preis zu verkaufen.
 
Diese Diskussion blendet jedoch aus, dass von solchen einheitlichen Einkaufsbedingungen vor allem große Handelsketten profitieren würden – insbesondere solche, die in länderübergreifenden Einkaufsallianzen organisiert sind.
 
Kleinere oder mittelständische Händler verfügen hingegen selten über die nötige Infrastruktur oder Kapazität, um EU-weit einzukaufen oder zu verhandeln. Sie könnten durch solche Regelungen ins Hintertreffen geraten, weil sie weder von länderübergreifenden Mengenrabatten noch von standardisierten Vertragsstrukturen profitieren.
 
Eine solche Regelung würde also nicht für alle Marktteilnehmer gleiche Chancen schaffen. Im Gegenteil: Sie könnte bestehende Ungleichgewichte im Handel weiter verschärfen.

Was der Markenverband für fairen Wettbewerb einbringt:

Der Markenverband setzt sich für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt ein: mit differenziertem Angebot statt Einheitsware und mit Regeln, die für alle Marktteilnehmer – ob Hersteller oder Handel – fair sind. Neue Vorgaben zur Vereinheitlichung von Liefer- und Leistungskonditionen würden in bewährte Marktmechanismen eingreifen, ohne belegbaren Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
 
Aus Sicht des Markenverbands ist entscheidend:

  • Das bestehende Wettbewerbsrecht schützt den Binnenmarkt bereits wirksam. Anbieter, die den Markt weitgehend beherrschen, unterliegen strengeren Regeln und dürfen ihre Position nicht missbrauchen.
  • Alle anderen Unternehmen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, flexibel auf nationale Marktbedingungen zu reagieren – etwa bei Verpackung, Sortiment oder Preisgestaltung.
  • Regionale Anpassungen sind kein Wettbewerbsnachteil, sondern Ausdruck wirtschaftlicher Vielfalt. Sie berücksichtigen unterschiedliche Kaufgewohnheiten, Regulierungsvorgaben und Konsumvorlieben.
  • Markenhersteller benötigen diese Flexibilität, um wettbewerbsfähig und verbrauchernah zu bleiben, auch im internationalen Vergleich.
  • Eine Überregulierung des EU-Binnenmarkts würde funktionierende Strukturen schwächen – vor allem zulasten kleinerer Anbieter und Händler – ohne dass sich daraus automatisch ein Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt.

Der Markenverband warnt daher vor pauschalen Eingriffen in marktwirtschaftliche Prinzipien. Was nach Vereinfachung klingt, kann in der Praxis Wahlfreiheit und Angebotsvielfalt einschränken – und faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gefährden.

Was bedeutet Territoriale Lieferdifferenzierung für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Kurz gesagt: Preisunterschiede sind kein Zeichen für Benachteiligung, sondern Ausdruck eines vielfältigen, marktwirtschaftlich organisierten EU-Binnenmarkts.

Dr. Andreas Gayk vom Markenverband kommentiert Territoriale Lieferbeschränkungen: „Preisunterschiede sind kein Problem, sondern Ausdruck eines marktwirtschaftlich funktionierenden Europas.“

„Preisunterschiede sind kein Problem, sondern Ausdruck eines marktwirtschaftlich funktionierenden Europas.“

Dr. iur. Andreas Gayk

Wenn Produkte im Ausland günstiger erscheinen, liegt das meist an:

  • unterschiedlichen Verpackungsgrößen, Rezepturen oder Produktvarianten,
  • abweichenden Steuersätzen oder Löhnen,
  • landesspezifischen Aktionen und Saisonangeboten,
  • sowie individuell verhandelten Vertragsbedingungen und -leistungen zwischen Handel und Herstellern.

Senkt eine Regulierung der regionalen Lieferdifferenzierung wirklich die Preise – oder gefährdet es Vielfalt und Strukturen?

Studien zeigen: Einkaufsvorteile auf Seiten großer Handelsunternehmen werden nicht automatisch an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.
 
So stellt die Monopolkommission in ihrem Hauptgutachten 2024 fest, dass Preisnachlässe im Einkauf besonders in stark konzentrierten Märkten, wie etwa dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, häufig nicht im Supermarkt und dem Regalpreis ankommen.

Hauptgutachten 2024

Monopolkommission, Hauptgutachten 2024, Kapitel 2.4

Auch der europäische Verbraucherverband BEUC kommt in einer Studie von 2023 zu dem Schluss, dass es bislang keine belastbaren Daten dafür gibt, dass einheitliche Einkaufsbedingungen tatsächlich zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen.

Studie von 2023

BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs), 2023 “The EU Single Market at 30. How best to ensure consumers benefit?”

Warum einheitliche Einkaufsbedingungen nicht automatisch bessere Verbraucherpreise bringen:

Von einer EU-weiten Vereinheitlichung der Liefer- und Leistungskonditionen würden vor allem große Handelskonzerne profitieren. Sie verhandeln zentral, kaufen in großen Mengen ein und sichern sich dadurch besonders günstige Bedingungen.
 
Kleinere, lokal oder national tätige Händler hätten hingegen kaum Chancen mitzuhalten. Sie verfügen oft nicht über die nötige Infrastruktur oder Marktstellung – und könnten bestimmte Produkte nicht mehr wirtschaftlich anbieten.
 
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: weniger Wettbewerb, eingeschränkte Produktauswahl – aber nicht automatisch bessere Preise.
 
Eine gesetzlich erzwungene Vereinheitlichung würde bewährte Marktmechanismen unterlaufen – mit unklarer Wirkung für die Verbraucher, aber spürbaren Risiken für Angebotsvielfalt und Preisstabilität.

Dr. Andreas Gayk vom Markenverband kommentiert Territoriale Lieferbeschränkungen: „Einheitspreise wären kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die Angebotsvielfalt in Europa.“

„Einheitspreise wären kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die Angebotsvielfalt in Europa.“

Dr. iur. Andreas Gayk

Was steht auf dem Spiel?

Eine EU-Regelung, die territoriale Lieferbeschränkungen untersagt, würde:

  • die Freiheit von Herstellern und Lieferanten beschränken, ihre Angebote gezielt an lokale Märkte anzupassen.
  • kleinere Händler benachteiligen, da vor allem große Handelsketten mit grenzüberschreitender Einkaufsstruktur profitieren würden –auf Kosten regionaler Vielfalt,
  • und trotzdem nicht garantieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende günstiger einkaufen.

Die Angebotsvielfalt, wie wir sie heute kennen, etwa Sonnencreme für empfindliche Haut in Deutschland oder neue Eissorten, die zunächst nur in Südeuropa getestet werden, könnte verloren gehen.

Mythen zu Territorial Supply Constraints

Drei Irrtümer zur Debatte um territoriale Lieferbeschränkungen

Häufige Fragen & Antworten zur Territorialen Lieferdifferenzierung

Was sind „regionale Lieferdifferenzierungen“ oder „territoriale Lieferbeschränkungen“?

Sie beschreiben, dass Markenprodukte nicht überall zu denselben Preisen oder Konditionen erhältlich sind. Anbieter gestalten ihr Sortiment und ihre Liefer- und Leistungskonditionen marktgerecht, zum Beispiel angepasst an Sprache, Gesetze oder Konsumverhalten– aus Sicht des Markenverbands ist es eine zulässige und sinnvolle Differenzierung. Es bildet die vielfältigen unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen in Europa ab.

Sind regionale Lieferdifferenzierungen erlaubt?

Ja. Das europäische Wettbewerbsrecht erlaubt länderspezifische Vertriebsstrategien, solange keine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. Unterschiedliche Preise, Verpackungen oder Produkte gehören zu einem fairen Wettbewerb.

Was ist eine „unlautere Beschränkung“?

Nur marktbeherrschende Unternehmen unterliegen strengeren Regeln. Unzulässig wäre zum Beispiel:

  • Händler ohne sachlichen Grund nicht zu beliefern
  • unangemessen hohe Preise zu verlangen
  • oder Wettbewerber durch Rabatte gezielt zu verdrängen

Generell gilt: Angebotsvielfalt und Preisunterschiede sind erlaubt.

Warum sind Markenprodukte im Ausland manchmal günstiger?

Weil Preise durch viele Faktoren entstehen, auch durch:

  • regionale Beziehungen zwischen Handel und Hersteller
  • Steuern, Löhne und Wechselkurse
  • Verbraucherverhalten und Marktstruktur vor Ort

Nicht allein die Produktionskosten bestimmen den Preis, sondern das Gesamtpaket.

Warum gibt es manche Produkte im Ausland gar nicht oder anders verpackt?

Markenhersteller richten ihr Sortiment an lokalen Bedürfnissen aus: Sprache, Geschmack, Portionsgrößen, Design oder rechtliche Vorgaben wie Pfand oder Kennzeichnung. Das ist keine Willkür, sondern Teil einer differenzierten Marktstrategie. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren davon, weil Markenprodukte gezielt auf lokale Geschmäcker, Anwendungssituationen oder gesetzliche Vorgaben zugeschnitten werden.

Würde eine EU-weite Regelung zu den Territorial Supply Constraints Preise senken?

Vermutlich nicht. Studien zeigen: Günstigere Einkaufskonditionen des Handels werden selten an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben – besonders in Ländern mit wenigen, großen Handelsunternehmen. Stattdessen könnten kleinere Händler verdrängt und Sortimente vereinheitlicht werden, ohne Preisvorteil für Konsument*innen.

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Gleichheit im Regal klingt fair – kann aber Vielfalt kosten.
Wenn überall dieselben Produkte zu denselben Bedingungen verkauft werden müssten, könnten kleine Händler und Hersteller nicht mehr mithalten. Das Ergebnis:

  • Weniger lokale Händler und Hersteller
  • Weniger Auswahl im Laden
  • Weniger regionale Produkte
  • Uniformität statt Vielfalt – und keine Garantie für niedrigere Preise

Positionspapiere

19.09.2025

Weniger Bürokratie für praxistaugliches Umweltrecht

Die Europäische Kommission will mit einer neuen Initiative die Verwaltung im Bereich des Umweltrechts vereinfachen. Der Markenverband unterstützt dieses Ziel ausdrücklich.

09.09.2025

Ein erfolgreicher Binnenmarkt für alle: für Vielfalt, gegen neue Verbote

Position zur Diskussion um ein gesetzliches Verbot territorialer Lieferdifferenzierungen. Begründung, weshalb ein solches Verbot viele Risiken mit sich brächte und die Verbraucherpreise in Europa dadurch nicht gesenkt würden.

11.08.2025

EU-Verbraucheragenda muss zur Binnenmarktstrategie passen

Der Markenverband lehnt zusätzliche belastende Bürokratie im Bereich Verbraucherschutz ab. In der EU besteht bereits ein funktionierendes Regelwerk.

23.07.2025

Stellungnahme zum 3. UWG-Änderungsgesetz: Keine Übererfüllung der EU-Vorgaben

Neben den Vorgaben der EU-Richtlinie sieht der aktuelle Referentenentwurf zusätzliche Regelungen vor, die Unternehmen als übermäßig und praxisfern einstufen.

20.05.2025

Gefährliches Werbeverbot für Muttermilchersatzprodukte

Die World Health Organisation (WHO) plant eine Resolution zum Verbot von Werbung für Muttermilchersatzprodukte - für die Betroffenen hochgradig gefährlich.

09.05.2025

Keine Überregulierung des EU-Binnenmarkts

Markenverband will einen starken EU-Binnenmarkt für alle. Überregulierung lehnen wir konsequent ab. Es besteht kein Regulierungsbedarf bei territorialer Lieferdifferenzierung.

04.04.2025

Was es für Investitionen in Innovationen braucht

Hauptgeschäftsführer Patrick Kammerer ordnet ein, was die US-Zollpolitik für die Regierungsagenda und die Markenwirtschaft in Deutschland bedeutet.

04.03.2025

Verbraucher im ökologischen Wandel

Europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ vor Umsetzung in deutsches Recht. Markenverband bezieht Stellung.

28.02.2025

Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie

Markenverband fordert die Aufnahme des Kampfes gegen Produkt- und Markenpiraterie auf die Prioritätenliste der EMPACT-Plattform.

14.02.2025

Nachfragemacht des Handels

In einem Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Edeka-Zentrale, Markus Mosa, in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 09. Februar 2025 sind einige Fakten zu kurz gekommen, andere verlangen Widerspruch.

07.01.2025

Bessere Zusammenarbeit gegen unfaire Handelspraktiken in Europa

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wie nationale Behörden künftig enger zusammenarbeiten können, um unlautere Handelspraktiken („Unfair Trading Practices“, kurz UTP) in der EU wirksamer zu bekämpfen.

15.05.2024

Europa Manifest für die neue Legislaturperiode des EU-Parlaments

Für die kommende Legislaturperiode von 2024 bis 2029 stellt der Markenverband klare Forderungen an das Europäische Parlament.

13.02.2024

Europäische Zahlungsverzugsverordnung

Der Markenverband warnt vor den negativen Auswirkungen der geplanten neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

05.02.2024

Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz

Allgemeinwohl kann nur durch fairen Leistungswettbewerb gesichert werden, wenn missbräuchliches Verhalten auch von Nachfragern und im Oligopol verhindert wird.

09.11.2023

Europäisches Lieferkettengesetz (CS3D)

Für Marken ist die Achtung der Menschenrechte in ihren Lieferketten essentiell. Wichtige Ziele der Regelung dürfen nicht durch administrative Hürden gefährdet werden.

27.09.2023

Zertifizierung von Green Claims in der EU

Klares „Nein“ zu Greenwashing: Verbraucher müssen vertrauenswürdige Informationen über die Umweltfreundlichkeit der Produkte erhalten.

22.06.2023

Verbot von an Kinder gerichteter Werbung

Werbeverbote sind nicht geeignet, Übergewicht bei jungen Menschen zu bekämpfen – es braucht einen ganzheitlichen „Kinder-Gesundheitspakt“ für Deutschland.

02.11.2022

Reform des Verpackungsgesetzes

Markenunternehmen befürworten die Förderung ressourcenschonender Verpackungsdesigns und des Einsatzes von Rezyklaten.