Zertifizierung von Green Claims in der EU

Positionen Nachhaltigkeit

Klares „Nein“ zu Greenwashing: Verbraucher müssen vertrauenswürdige Informationen über die Umweltfreundlichkeit der Produkte erhalten.

In einer Zeit, in der Umweltbewusstsein und nachhaltiger Konsum eine immer größere Rolle in der Gesellschaft spielen, ist die transparente Kommunikation von Umweltansprüchen von entscheidender Bedeutung. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Umweltaussagen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Greenwashing-Praktiken zu bekämpfen und Verbrauchern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Der Markenverband fordert rechtliche Klarheit und eine angemessene, unbürokratische Regulierung von Umweltaussagen. Wir stehen an der Seite der Verbraucher und wollen, dass klar geregelt wird, welche Vorgaben einzuhalten sind, wenn Unternehmen Umweltaussagen zu Produkten und Produktneuheiten treffen. Stichwort: “No data, no claim!”

Daher beteiligen Marken sich aktiv an den Überlegungen, wie der von der EU geforderte Prüf- und Zertifizierungsprozess im Vorfeld der Veröffentlichung des Claims gestaltet werden kann. Verbrauchern muss es möglich sein, unbürokratisch und schnell neue Produkte von fairen Herstellern auszuwählen.

Für eine effektive und faire Regulierung braucht es eine detaillierte Betrachtung, wie eine solche Regelung unbürokratisch und wirksam gestaltet werden sollte:

  1. Rechtliche Kohärenz: Es ist unerlässlich, dass die Richtlinie über Umweltaussagen und die ECGT-Richtlinie rechtlich kohärent sind, um ein einheitliches und effektives Regelwerk zu gewährleisten.
  2. Angemessene Regulierung: Die Vorgaben für Umweltaussagen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Art der Angabe stehen, um Überregulierung zu vermeiden und gleichzeitig die Transparenz zu fördern.
  3. Sicherheit und Effizienz: Das Verfahren der Ex-ante-Überprüfung und -Zertifizierung muss den Gewerbetreibenden Sicherheit bieten und gleichzeitig eine verzögerungsfreie Bereitstellung von Informationen für den Verbraucher gewährleisten.
  4. Übergangsfrist: Eine ausreichende Übergangsfrist ist für Unternehmen erforderlich, um sicherzustellen, dass bestehende Umweltaussagen und Umweltzeichen den neuen Richtlinienvorgaben entsprechen können.
  5. Digitale Kommunikation: Der Richtlinienvorschlag sollte die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel fördern, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass offengelegte Informationen angemessen sind und keine vertraulichen Geschäftsinformationen preisgeben.
  6. Klare Vorgaben: Die Vorgaben für Umweltzeichensysteme müssen klarer gefasst werden, um sicherzustellen, dass nachhaltige Investitionen nicht gehemmt werden.

Der Markenverband betont, dass eine sorgfältige Berücksichtigung dieser Elemente im Rahmen der Verhandlungen im Europäischen Rat von entscheidender Bedeutung ist, um eine ausgewogene und effektive Richtlinie über Umweltaussagen zu erreichen. Nur so können die Ziele des Vorschlags vollständig realisiert werden und Verbraucher sowie Unternehmen gleichermaßen von einer transparenten und verantwortungsvollen Kommunikation profitieren.

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