UTP-Richtlinie: Verschärfung ja – Verbot von Verkäufen unter Produktionskosten nein

Positionen Wettbewerb

Die EU überprüft derzeit die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP). In der politischen Debatte wird nun ein Verbot von Verkäufen unter Produktionskosten der landwirtschaftlichen Erzeuger diskutiert. Eine breite Verbändeallianz warnt: Dieses Instrument würde Landwirten nicht helfen – und könnte sogar schaden.

Im Rahmen der auf die Evaluierung der UTP-Richtlinie folgenden politischen Diskussion werden sowohl auf Ebene der EU als auch in einzelnen Mitgliedstaaten Maßnahmen gefordert, die verhindern sollen, dass landwirtschaftliche Erzeuger ihre Produkte dauerhaft unter ihren Produktionskosten verkaufen müssen. Wie eine solche Regel konkret aussehen könnte, ist bislang offen. Diskutiert werden sowohl Verkaufs- als auch Einkaufsverbote, die in die freie Preisgestaltung zwischen den Vertragsparteien eingreifen würden.

Als Teil der unterzeichnenden Verbände der Lebensmittellieferkette unterstützen wir grundsätzlich das Ziel, die wirtschaftliche Situation von Landwirten zu verbessern. Wir halten ein Verbot von Verkäufen oder Einkäufen unter Produktionskosten jedoch für den falschen Weg – und lehnen eine solche Regulierung ab.

Ein solcher umfassender Eingriff in die vertragliche Preisfindung begegnet bereits erheblichen ordnungspolitischen Bedenken. Er würde den vereinbarten Preis durch eine staatliche Entgeltordnung ersetzen.

Am Beispiel von Spanien und Frankreich

Erfahrungen aus Ländern wie Spanien und Frankreich zeigen: Entsprechende Regelungen haben die Marktstellung von Landwirten bislang nicht spürbar verbessert. Stattdessen können negative Nebenwirkungen entstehen – etwa bei einem Überangebot auf den Märkten. In solchen Situationen könnte ein Verbot den Absatz erschweren und damit gerade den Betrieben schaden, die eigentlich geschützt werden sollen.

Zudem drohen Wettbewerbsverzerrungen. Größere und effizientere Betriebe könnten stärker profitieren als kleinere Höfe. Auch aus wettbewerbspolitischer Sicht gibt es Kritik: Ein solches Verbot könnte Anreize zur Kostensenkung verringern und einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen – etwa durch Preisfestsetzung, Kontrollen und mögliche Ausgleichszahlungen.

Ein weiteres Problem ist die notwendige Offenlegung von Produktionskosten. Diese Daten sind regelmäßig wettbewerblich sensibel. 

 

Sie dürfen eigentlich nicht zwischen Marktteilnehmern ausgetauscht werden. Damit entstehen zusätzliche rechtliche Risiken. Auch die praktische Umsetzung wäre aufwendig. Produktionskosten unterscheiden sich stark – je nach Betriebsform, Größe, Struktur oder Standort. Verlässliche Daten liegen in Deutschland bislang nicht umfassend vor. Ihre Erhebung und laufende Aktualisierung würden einen sehr hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Hinzu kämen Kontrollen und Sanktionen, um die Einhaltung eines Verbots durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund widerspricht eine solche Regulierung auch dem politischen Ziel, Bürokratie abzubauen. Statt Entlastung würden neue administrative Kosten entstehen – für Unternehmen, Behörden und letztlich für Verbraucher.

Die Verbändeallianz fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene klar gegen ein Verbot von Verkäufen unter Produktionskosten auszusprechen.

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