Ein erfolgreicher Binnenmarkt für alle: für Vielfalt, gegen neue Verbote

Positionen Wettbewerb

Position zur Diskussion um ein gesetzliches Verbot territorialer Lieferdifferenzierungen. Begründung, weshalb ein solches Verbot viele Risiken mit sich brächte und die Verbraucherpreise in Europa dadurch nicht gesenkt würden.

Wir setzen uns dafür ein, die Vielfalt in Europa zu schützen. Dazu gehört auch die vielfältige Markenlandschaft mit verschiedenen Angeboten und regionalen Unterschieden, die den Vorlieben der Menschen und den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsländern entsprechen.

  • Eine zusätzliche Regulierung, die diese Vielfalt in den Mitgliedsländern beschränken und regionale Unterschiede ignorieren würde, brächte Nachteile an vielen Stellen. Verbraucher würden nicht, wie behauptet, profitieren: Die deutsche Monopolkommission hat ermittelt, dass Handelskonzerne Kostensenkungen der Markenhersteller und Lieferanten oft nicht an die Konsumenten weitergeben.
  • Besonders für mittelständische Unternehmen hätte die diskutierte zusätzliche Regulierung schwerwiegende Folgen – von Arbeitsplatzabbau bis hin zu Betriebsschließungen. Investitionen würden einen Bogen um Länder mit höheren Löhnen und Produktionskosten machen.
  • Das behauptete Ziel der diskutierten Regulierung würde verfehlt: Statt Verbraucherpreise zu senken, würden Vielfalt beschränkt und Standorte gefährdet. Profitieren würden sicher nur große Handelskonzerne.
  • Ein Verbot territorialer Lieferdifferenzierung ist daher ebenso unnötig wie ungeeignet, um einen erfolgreichen Binnenmarkt für alle zu schaffen.

Deshalb fordern wir:

Der Weg zu erschwinglichen Verbraucherpreisen muss über Innovation, Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen und fairen Wettbewerb gehen.

Drei Kern-Anliegen prägen die Diskussionen um territoriale Lieferdifferenzierungen:

  1. Markenvielfalt muss geschützt werden.
  2. Keine Verbrauchervorteile durch eine gesetzliche Regelung.
  3. Es gilt, Nachteile für die EU vorausschauend zu vermeiden.

Lesen Sie die komplette Begründung in der Download-Datei.
 

Über den Autor

Dr. iur Andreas Gayk
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