Evaluierung der Grenzbeschlagnahme-Verordnung

Positionen Markenschutz

Die EU-Kommission will prüfen, ob die Maßnahmen der Zollbehörden zur Durchsetzung von Schutzrechten weiterhin wirksam sind.

Am 23. März 2026 hat die Europäische Kommission eine Bewertung der sogenannten Grenzbeschlagnahme-Verordnung eingeleitet. Der Markenverband legt in einer Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge vor.

Aus Sicht des Markenverbandes bleibt die Bekämpfung von Produktfälschungen jedoch trotz bestehender Regelungen weiterhin eine große Herausforderung.

Ein zentrales Problem ist nach Einschätzung des Markenverbandes die begrenzte personelle und finanzielle Ausstattung der Zollbehörden. Täglich gelangen enorme Mengen an Waren – insbesondere aus Asien – in europäische Häfen und Flughäfen. Eine umfassende Kontrolle aller Sendungen ist unter den aktuellen Bedingungen kaum möglich.

Wir begrüßen deshalb zwar die geplante Abschaffung der bisherigen 150-Euro-Grenze für zollfreie Kleinsendungen, weisen jedoch darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen nur dann Wirkung entfalten können, wenn auch die Zollbehörden personell gestärkt werden.

Grenzbeschlagnahmung funktioniert nur bedingt

Nach unserer Auffassung funktioniert das bestehende System vielleicht noch bei einer Marken- oder Designverletzung. Andere Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster seien dagegen in der Praxis kaum über das Grenzbeschlagnahmeverfahren überprüfbar. 

Der Grund: Zollbeamte müssen oft unter Zeitdruck entscheiden, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Während sich gefälschte Logos oder Designs teilweise direkt erkennen lassen, erfordern technische Schutzrechte meist eine detaillierte fachliche Prüfung durch Spezialisten.

Auch der bürokratische Aufwand für Unternehmen bleibt hoch. 

 

Viele Markenhersteller sehen sich inzwischen mit einer Vielzahl kleiner Einzelfälle konfrontiert – etwa einzelnen gefälschten Produkten in privaten Paketsendungen. Die Bearbeitung solcher Fälle verursache erhebliche Kosten und binde Ressourcen, ohne dass daraus ein wirksamer Schutz gegen organisierte Fälschungsnetzwerke entstehe.

Hinzu kommt, dass Informationen aus Beschlagnahmungen oft nicht für weitergehende Ermittlungen gegen Hintermänner oder Netzwerke genutzt werden dürfen.

Digitalisierung verbessert Abläufe, aber nicht die Wirklichkeit

Die Digitalisierung der Antragsverfahren bewertet der Markenverband grundsätzlich positiv. Der Austausch von Unterlagen mit den Behörden ist deutlich einfacher geworden.

Allerdings habe dies nicht zu einer spürbar besseren Durchsetzung der Rechte geführt. Unternehmen müssten weiterhin umfangreiche Informationen bereitstellen und regelmäßig aktualisieren. Auch Schulungen für Zollbeamte verursachten zusätzliche Kosten. Viele Markeninhaber ließen ihre Anträge daher inzwischen auslaufen, weil Aufwand und Nutzen nicht mehr im Verhältnis stünden.

E-Commerce stellt neue Herausforderungen dar

Besonders kritisch bewertet der Markenverband den Onlinehandel. Produktfälschungen werden heute häufig über täuschend echte Fake-Shops und Social-Media-Werbung verbreitet.

Die Verordnung läuft in Bezug auf die Verhinderung von IP-Verletzungen im E-Commerce faktisch leer.

 

Fälscher erstellen dafür kurzfristig professionelle Online-Shops mit kopierten Produktbildern und falschen Kontaktdaten. Verbraucher erhalten oft minderwertige Ware oder gar keine Lieferung. Da die Shops schnell wieder verschwinden und unter neuen Domains auftauchen, greifen klassische markenrechtliche Maßnahmen häufig nicht mehr.

Schnellere digitale Maßnahmen gefordert

Unternehmen setzen deshalb zunehmend auf externe Dienstleister und KI-gestützte Systeme, um Fake-Shops und rechtsverletzende Inhalte im Internet aufzuspüren. Über sogenannte „Notice-and-Take-Down“-Verfahren werden verdächtige Inhalte an Plattformen einzeln gemeldet und gelöscht, die sehr mühsam sind und zu lange dauern.

Nach Ansicht des Markenverbandes reichen diese Verfahren jedoch nicht aus. Gefordert werden schnellere und einfachere Möglichkeiten, bereits die markenverletzende Online-Kommunikation frühzeitig zu unterbinden. Denn Markenverletzungen finden heute zunehmend digital statt – lange bevor physische Waren überhaupt versendet werden.

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