Die neuen Vorgaben machen es erforderlich, eine Vielzahl von Produktverpackungen mit Umweltwerbung umfassend zu überarbeiten. Begriffe wie „klimafreundlich“ und „umweltfreundlich“ oder bestimmte Nachhaltigkeitssiegel dürfen dann nur noch unter strengeren Bedingungen verwendet werden. Für Unternehmen ist dies bereits eine erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung.
Hinzu kommt: Viele Produkte und Verpackungen werden lange im Voraus geplant, produziert und eingelagert. Gerade bei Konsumgütern – einschließlich Lebensmitteln mit längerer Haltbarkeit – werden sich zum Stichtag noch große Mengen bereits hergestellter Ware im Lager oder im Handel befinden.
Unnötige Vernichtung und hohe Schäden drohen
Ohne eine angemessene Übergangs- und Abverkaufsfrist könnten diese Produkte nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht mehr verkauft werden, obwohl sie vollständig verkehrsfähig und einwandfrei sind. Die Folgen wären gravierend: Wertvolle Waren und Verpackungen müssten möglicherweise vernichtet werden. Es drohten wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe.
Ein solches Ergebnis wäre weder wirtschaftlich sinnvoll noch ökologisch vertretbar. Die Vernichtung einwandfreier Produkte stünde in klarem Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen, die die Richtlinie eigentlich fördern soll.
Politik hat Handlungsbedarf erkannt
Sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat haben dieses Problem bereits erkannt. Der Bundestag hat die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine angemessene Abverkaufsfrist einzusetzen. Auch der Bundesrat hat sich bereits für eine entsprechende Lösung ausgesprochen.
Gemeinsam mit einer breiten Verbändeallianz fordert der Markenverband die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für eine Anpassung der EmpCo-Richtlinie einzusetzen. Nur durch eine klare europäische Regelung können angemessene Übergangs- und Abverkaufsfristen geschaffen werden.
Unsere Botschaft ist eindeutig: Verbraucherschutz ja. Greenwashing verhindern ja. Aber volle Packungen wegwerfen? Nein.
Deshalb fordern wir eine klare Abverkaufsfrist.
Alle Produkte, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, müssen weiterhin verkauft werden dürfen. Nur so lassen sich Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und wirtschaftliche Vernunft in Einklang bringen.
