Im Rahmen unserer Stellungnahme haben wir auf die wettbewerblichen Probleme durch die zunehmende Konzentration auf Handelsseite und die daraus resultierende kontinuierliche Verschiebung der Verhandlungsmacht zugunsten der Händler hingewiesen. Nach der Darstellung der Strukturentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel sind wir insbesondere auf die kartell- und lauterkeitsrechtlich relevanten Verhaltensweisen der vier großen Handelsgruppen im LEH eingegangen: Verstöße gegen das kartellrechtliche Anzapfverbot und gegen das Recht zu Unlauteren Handelspraktiken (UTP), die Rolle der European Retail Alliances (ERAs), die zunehmende vertikale Integration des Handels und seine Folgen sowie die überwiegend fehlende Weitergabe von Preissenkungen im Einkauf durch den Handel an den Endverbraucher.
Ergänzend haben wir in unserer Stellungnahme noch darauf hingewiesen, dass diese Elemente Teil einer Gesamtstrategie auf Handelsseite sind, und nicht separat betrachtet werden dürfen, da andernfalls die Dimension der Verschiebung der Verhandlungsmacht zu Gunsten des Handels nicht hinreichend erfasst werden kann. Letztlich sind all dies Bausteine eines LEH-Ökosystems, denen die Herstellerseite begegnet, ergänzt durch die Expansion des Handels in angrenzende Geschäftsfelder wie Entsorgungsleistungen/Recycling und IT-Dienstleistungen.
Das Sondergutachten der Monopolkommission soll im Sommer dieses Jahres veröffentlicht werden. Wir werden weiterhin im Austausch mit der Monopolkommission stehen und die Standpunkte des Markenverbandes nachdrücklich in die Diskussion einbringen.