Anlässlich der Anhörung zum „Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts“ (VerpackDG) fordert der Markenverband eine konsequent europäische Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen nationalen Strukturen und Abgaben würden Unternehmen in Deutschland erheblich belasten – ohne ökologischen Mehrwert.
„Wenn Deutschland europäische Regeln mit neuen Behörden, neuen Abgaben und zusätzlicher Bürokratie überfrachtet, gefährden wir den fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt“, betont Patrick Kammerer, Geschäftsführer des Markenverbands:
Unser Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der PPWR sein – effizient, digital und ohne nationale Sonderwege. Alles andere schwächt Kreislaufwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen.“
Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer
1. Zulassungsverfahren vereinfachen – keine neuen Zahlungsströme
Der Markenverband fordert bei den vorgesehenen Sicherheitsleistungen in § 14 und § 17 VerpackDG eine praxistaugliche Anpassung.
Die reale Werthaltigkeit der Abfälle müsse stärker berücksichtigt werden, damit ein zusätzlicher finanzieller Zahlungsstrom an die Zentrale Stelle entfällt und ein automatisiertes Zulassungsverfahren möglich wird.
2. § 21 VerpackG grundlegend reformieren – ökologische Wirkung herstellen
Der bestehende § 21 habe seit 2017 keine ökologische Lenkungswirkung erreicht. Ein bloßes Fortschreiben sei nicht sinnvoll.
Der Verband fordert deshalb:
- transparente und ökologisch wirksame Anreizmechanismen,
- strikte Ausrichtung an den PPWR-Vorgaben,
- einfache und wirtschaftlich praktikable Umsetzung.
Nur ein konsequent reformierter § 21 könne Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Innovationen tatsächlich fördern.
3. Deutliche Kritik an neuer Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen
Die geplanten §§ 24 ff. im VerpackDG würden:
- Bürokratie erheblich ausweiten,
- mindestens 90 Mio. Euro jährlich an Mehrkosten verursachen,
- europäische Vorgaben übererfüllen,
- mehrfache Abgaben auf bestehende Verpackungen riskieren.
Der Markenverband lehnt diese neue Organisation entschieden ab und fordert die vollständige Streichung der Regelung.
Sollte sie dennoch bestehen bleiben, kritisiert der Verband insbesondere:
- die fehlende wissenschaftliche Herleitung des Betrags von 5 Euro pro Tonne,
- ökologische Fehlanreize durch materialneutrale Ausgestaltung,
- mangelnde Branchenspezifik und die Gefahr von Quersubventionierungen.
4. Verbraucheraufklärung stärken – Kreislaufwirtschaft braucht Akzeptanz
Der Verband betont die zentrale Rolle der Verbraucherinformation über richtige Mülltrennung.
Marktbasierte Anreize und klare europäische Vorgaben seien entscheidend, um Innovationen wie Recyclingfähigkeit oder Rezyklateinsatz zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen.
Nur einheitliche Regeln schaffen einen fairen Binnenmarkt. Ein deutscher Sonderweg würde Investitionen behindern und den Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ausbremsen.
Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer
5. Rechtssicherheit für kompostierbare Tee- und Kaffeebeutel
Der Markenverband fordert eine klare gesetzliche Zuordnung:
Durchlässige Tee- und Kaffeebeutel sowie aufweichende Einzelportionseinheiten („soft after use“) müssen – wie durch die PPWR vorgesehen – eindeutig der Bioabfallbehandlung zugeordnet werden.
Dies verhindere Fehlwürfe, sichere Ressourcennutzung und wahre die bestehende Entsorgungspraxis.
Fazit
Deutschland braucht ein modernes Verpackungsrecht, das die Ziele der PPWR erfüllt, ohne Unternehmen mit zusätzlichen nationalen Lasten zu belasten. Weniger Bürokratie, klare Regeln und wirksame ökologische Anreize sind die Voraussetzung für eine starke, innovative Kreislaufwirtschaft. Deutschland darf nicht zum Bürokratie-Sonderfall Europas werden.
Zur ausführlichen Stellungnahme: Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht

