Viele Regelungsversuche zum effektiven Verbraucherschutz online.
Statt Verallgemeinerungen: Gefahren der illegalen Fälschungsverkäufe zielgenau bekämpfen!
Berlin/Brüssel, 02.07.2021. Nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur Aktualisierung der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie betont Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V.: „Der Markenverband begrüßt das Bestreben der EU-Institutionen, das Internet für Verbraucher sicherer zu gestalten. Jetzt kommt es darauf an, dass alle gesetzlichen Maßnahmen zusammen am Ende die Verbraucher auch tatsächlich vor real existierenden Gefahren bewahren. Der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Kauf von gefälschten Produkten ergeben, gehört unbedingt dazu.“
Der aktuell von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Überarbeitung der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie deckt nicht die Risiken ab, die sich für Verbraucher aus dem Kauf von Fälschungen ergeben können. Daher muss der Digital Services Act (DSA), der derzeit beraten wird, das entscheidende Werkzeug sein.
Christian Köhler appelliert daher erneut an die EU-Institutionen: „Wirksamer Verbraucherschutz erfordert zielgenaue Maßnahmen! Online-Fälschungsverkäufe sind häufig mit einem hohen Gefährdungspotenzial für Verbraucher verbunden. Da dieses Risiko nicht von der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie erfasst wird, sondern im DSA geregelt werden soll, muss hier die Regelung „wasserdicht“ werden. Der DSA muss ohne Wenn und Aber einen Verkauf von Fälschungen verhindern. Und zwar unabhängig davon, ob diese Fälschung das erste Mal oder zum wiederholten Mal angeboten wird. Und unabhängig davon, auf welcher Plattform sie angeboten wird. Denn nicht die einzelne Plattform an sich stellt eine Gefahr für die Verbraucher dar, sondern wenn eine Plattform Verkäufe ermöglicht und es zum Verkaufen von Fälschungen kommt.