Berlin, 15. März 2021. COVID-19 zeigt deutlich: In der Krise sind Verbraucher durch Fälschungsverkäufe im Internet gefährdet wie nie. „Heute ist Welt-Verbrauchertag. Aber jeden Tag sollten die Verbraucher in Zukunft sicher online einkaufen können!“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Er ergänzt: „Der Entwurf der EU-Kommission zum Digital Services Act (DSA) bietet gute Ansätze. Für wirkungsvolle Eindämmung von Fälschungen muss allerdings nachgeschärft werden. Ein Beispiel dafür: Einmal gelöschte Fälschungen dürfen nicht wieder angeboten werden. Gemeinsam mit den Plattformen und den seriösen Verkäufern können wir so Onlineshopping sicherer machen.“
Eine Veröffentlichung von Europol* zeigt die Skrupellosigkeit, mit der die Kriminellen COVID-19 ausnutzen und vermeintliche Medizinprodukte, sogar gefälschte antivirale Mittel, auf Kosten der Gesundheit der Allgemeinheit online anbieten. Da Online-Käufe in der Pandemie oft die einzige Möglichkeit des Einkaufs sind, ist Schutz vor online erhältlichen Fälschungen gerade in den aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie besonders relevant. Gerade deswegen muss die Sicherheit der Verbraucher hier an oberster Stelle stehen. Damit dieses Ziel überhaupt erreicht werden kann, schlägt der Markenverband folgende drei Schlüsselmaßnahmen vor, die in den Digital Services Act auf jeden Fall eingebunden werden müssen:
--i Die Meldung von Fälschungen an Plattformen muss für Verbraucher, Rechteinhaber etc. leicht und unkompliziert möglich sein
--ii Onlineplattformen müssen sicherstellen, dass einmal gelöschte, gefälschte Produkte nicht wieder angeboten/ hochgeladen werden
--iii Ist ein Verkäufer auffällig geworden, müssen seine (ehemaligen) Kunden darüber informiert werden.
*Quelle: 10122020_operation_shield_europol_en.pdf
Ergänzende Informationen zu den Maßnahmen, mit denen DSA nachgeschärft werden kann, siehe beigefügtes PDF mit den Positionen des Markenverbandes