Executive Summary
Mit der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die EU das Ziel, Kreislaufwirtschaft zu stärken, Ressourcen zu schonen und Marktfragmentierung abzubauen. Die Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an diese Vorgaben im sog. Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) darf dieses Ziel jedoch nicht durch nationale Zusatzstrukturen, neue Abgaben und bürokratische Belastungen konterkarieren.
Die Markenwirtschaft unterstützt die Ziele der PPWR ausdrücklich. Damit diese Ziele in Deutschland erreicht werden können, müssen drei Grundprinzipien gelten:
- Harmonisierte 1:1-Umsetzung der von den Mitgliedstaaten zu konkretisierenden Vorgaben – keine nationalen Sonderwege
- Wirksame ökologische Anreize statt neuer Strukturen und Abgaben
- Digital, effizient, wirtschaftlich tragfähig – belastbare und praxistaugliche Systeme
Der vorliegende Referentenentwurf verfehlt diese Grundsätze in mehreren zentralen Punkten. Die im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen Strukturen (insb. §§ 24 ff.) führen zu überflüssiger Bürokratie, erheblichen Mehrkosten (mindestens 90 Mio. € p.a.) und ökologischen Fehlanreizen. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland geschwächt.
Im Rahmen der Bewertung des Entwurfs legt die Markenartikelwirtschaft folgende vier Kernforderungen vor:
- Zulassungsverfahren nach §§ 14 und 17 entbürokratisieren und die Werthaltigkeit der Abfälle berücksichtigen
- § 21 VerpackG grundlegend reformieren und ökologisch wirksam gestalten
- Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen (§§ 24 ff.) vollständig streichen
- Verbraucheraufklärung und marktwirtschaftliche Anreize stärken
1. Ausgangslage: Bedeutung der PPWR und Anforderungen an die nationale Umsetzung
Die PPWR verfolgt klar definierte Ziele:
- Harmonisierung des Binnenmarktes
- Reduktion von Verpackungsabfällen
- Förderung der Kreislaufwirtschaft
- Steigerung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklateinsatzes
Die Anpassung des deutschen Verpackungsrechts muss diesen Leitprinzipien entsprechen. Nationale Sonderstrukturen stehen im Widerspruch zu:
- Artikel 4 PPWR (Binnenmarkt-Harmonisierung)
- aktuellen Initiativen der EU-Kommission für Bürokratieabbau
- der Modernisierungsagenda der Bundesregierung
- dem Ziel, Unternehmen von zusätzlichem Aufwand zu entlasten
- Der Markenverband fordert bei den vorgesehenen Sicherheitsleistungen in § 14 und § 17 VerpackDG eine praxistaugliche Anpassung.
Die reale Werthaltigkeit der Abfälle müsse stärker berücksichtigt werden, damit ein zusätzlicher finanzieller Zahlungsstrom an die Zentrale Stelle entfällt und ein automatisiertes Zulassungsverfahren möglich wird.
2. Zulassungsverfahren nach §§ 14 und 17: Effizienz statt zusätzlicher Zahlungsströme
Problemstellung
Der Gesetzesentwurf sieht in der jetzigen Fassung Sicherheitsleistungen der Hersteller und sonstigen Organisationen vor, die zu einem zusätzlichen Zahlungsstrom an die Zentrale Stelle Verpackungsregister führen würden. Dies bildet den tatsächlichen Wertstofffluss nicht ab und führt zu unnötiger Bürokratie.
Position des Markenverbands
Die Werthaltigkeit der betroffenen Abfälle muss stärker berücksichtigt werden.
Ziel muss sein, dass ein tatsächlicher Zahlungsstrom der sonstigen Organisationen für die Herstellerverantwortung an die Zentrale Stelle zugunsten eines vollautomatisierten Zulassungsverfahrens hinfällig wird. Nur so kann es gelingen, den derzeitigen Status quo tatsächlich abzubilden.
Wir bitten, die Werthaltigkeit der betroffenen Abfälle stärker in den Fokus zu rücken. Ziel muss sein, dass ein tatsächlicher Zahlungsstrom der Hersteller bzw. sonstigen Organisationen an die Zentrale Stelle zugunsten eines vollautomatisierten Zulassungsverfahrens hinfällig wird.“
Carola Wandrey, Leiterin Umwelt & Nachhaltigkeit
Forderung
Die Sicherheitsleistungen müssen so ausgestaltet werden, dass kein tatsächlicher Zahlungsstrom entsteht und die Verfahren vollständig digitalisiert werden können.
3. § 21 VerpackG: Reform statt Fortschreibung
§ 21 sollte seit 2017 Anreize für ökologische Verpackungsgestaltung setzen.
Faktisch zeigt die Regelung keine Lenkungswirkung.
Problem
- unklare Mechanismen
- keine Transparenz
- keine Marktwirkung
Position des Markenverbands
Eine Reform ist überfällig. Die PPWR schafft hierfür einen geeigneten Rahmen.
Ein bloßes Fortführen der bestehenden Regelung ist nicht zielführend. Es braucht eine rasche, transparente und unbürokratische Weiterentwicklung hin zu ökologisch wirksamen und wirtschaftlich praktikablen Anreizen.“
Carola Wandrey, Leiterin Umwelt & Nachhaltigkeit
Forderungen
- Reform von § 21 VerpackG statt Fortschreibung
- klare, transparente und ökologische Anreizmechanismen
- enge Verknüpfung mit Artikel 6 PPWR
- praxistaugliche Kriterien
4. §§ 24 ff.: Neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen – weder erforderlich noch zielführend
Kernaussage: Die Markenartikelwirtschaft lehnt die Einrichtung einer neuen Organisation vollständig ab.
Gründe
(1) Übererfüllung europäischer Vorgaben
PPWR verpflichtet Mitgliedstaaten in Artikel 51 Absatz 3 zur Bereitstellung von Mitteln für Prävention – aber nicht zur Schaffung einer neuen Organisation.
(2) Massive neue Bürokratie
Neue Verwaltungsstrukturen laufen sowohl den europäischen als auch nationalen Bestrebungen des Abbaus bürokratischer Belastungen zuwider
3) Mindestens 90 Mio. € Mehraufwand jährlich
Unnötige Kosten ohne ökologischen Mehrwert.
(4) Ökologische Fehlanreize
Der pauschale Betrag von 5 €/Tonne:
- ist fachlich nicht begründet
- benachteiligt schwere Materialien wie Glas
- unterläuft Mehrwegziele
(5) Unrealisierbare Umsetzungsfristen
Eine funktionierende Organisation bis 1.1.2027 aufzubauen, ist nicht realistisch.
Forderung des Markenverbands
Die §§ 24–26 sind vollständig zu streichen.
Stattdessen: Übertragung der Initiative „Mülltrennung wirkt“ der dualen Systeme auf den Bereich der Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen.
Schlussfolgerung
Deutschland braucht ein modernes Verpackungsrecht, das:
- die Ziele der PPWR erfüllt,
- Wettbewerbsfähigkeit und Innovation stärkt,
- unnötige Bürokratie vermeidet,
- ökonomisch und ökologisch wirksam ist.
Eine 1:1-Umsetzung der PPWR ohne nationale Verschärfungen ist der richtige Weg.
Deutschland braucht ein modernes Verpackungsrecht, das die Ziele der PPWR erfüllt, ohne Unternehmen zu überlasten. Weniger Bürokratie, klare Regeln und funktionierende Anreize – das ist der Weg zu einer starken Kreislaufwirtschaft“
Carola Wandrey, Leiterin Umwelt & Nachhaltigkeit
Zur Pressemitteilung: Warnung vor überzogener PPWR-Umsetzung
